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Kaufnebengebühren fallen mit 1. April 2024
Die Befreiung von Nebengebühren von Immobilienkäufen gelten für Immobilienkäufe ab 1. April 2024 und Einlangung des Eintragungsantrages ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht bis spätestens 30. Juni 2026.
Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr gilt nur bei der Begründung eines Hauptwohnsitzes und bis zu einem Kaufpreis von 500.000,00 Euro. Dieser Freibetrag entfällt bei einem Kaufpreis ab 2.000.000,00 Euro.
Kunden können schon jetzt Ihre verbindlichen Kaufanbote abgeben: einfach den Kaufabschluss im Anbot mit 1. April und den Eintragungsantrag im Grundbuch mit 1. Juli festlegen, so kommen auch Schnellentschlossene in den Genuss der Erleichterung! Die Erleichterungen enden mit 30. Juni 2026!
Quelle: WK NÖ
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