Immobilien-ABC

A wie Alleinvermittlungsauftrag

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Unter AfA versteht man die Verteilung der Anschaffungs-oder Herstellungskosten eines abnützungsfähigen Wirtschaftsgutes, das sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (nicht Grund und Boden, wohl aber Gebäude) auf die ermittelte Nutzungsdauer.

Abschreibung (Grundabteilung, Parzellierung)

Änderung des Gutbestandes eines Grundbuchskörpers durch Abschreibung von Grundstücken oder Teilen von solchen.

Abtretung von Forderungen (Zession)

Der § 1392 ff des ABGB regelt die Zession. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Zedent (Alt-Gläubiger) seine Forderung auf einen Dritten überträgt. Der Dritte (Neu-Gläubiger) heißt Zessionar. Der Zessus (Schuldner) hat seine Schuld an den neuen Gläubiger zu leisten.

Alleinvermittlungsauftrag

Mit dem Alleinvermittlungsauftrag wird der Immobilienmakler von seinem Kunden für eine Bestimmte Zeit (Alleinvermittlungsfrist) schriftlich mit der alleinigen Vermittlung eines Immobiliengeschäftes (zB Verkauf einer Liegenschaft) beauftragt. Im Erfolgsfall, dh. bei einem durch seine Tätigkeit herbeigeführten Zustandekommen des Rechtsgeschäftes, gebührt dem Immobilienmakler die vereinbarte Provision.

A-Meta

Vereinbarung, wonach Gewinn und / oder Verlust eines von zwei Partnern durchgeführten Geschäftes auch Gemeinschaftsgeschäft genannt, zur Hälfte oder je nach Vereinbarung geteilt werden.

Anbot

Ein Anbot liegt vor, wenn jemand schriftlich oder mündlich eine verbindliche Erklärung zum Abschluss eines bestimmten Rechtsgeschäftes Inhaltlich abgibt. Wird das Anbot von demjenigen, an den es gerichtet ist, vollinhaltlich angenommen, so entsteht ein Vertrag. Eine abweichende Annahmeerklärung (zB. niedriger Preis), bewirkt keinen Vertrag, sondern stellt ein neuerliches Anbot der anderen Partei dar. Annahme des Anbotes: Das Angebot muss nach Zugang rechtzeitig angenommen werden. Ist ein Angebot befristet, so kann es innerhalb der vereinbarten Frist von der anderen Partei angenommen werden, anderenfalls erlischt es. Mangels ausdrücklicher Befristung muss die Annahme innerhalb angemessener Zeit (unter Anwesenden sofort, unter Abwesenden innerhalb der Zeit, die für die Übermittlung, Überlegung und Rückantwort erforderlich ist) angenommen werden.

Anliegerleistungen

Vom Grundeigentümer an die Gemeinde vor Erteilung einer Baubewilligung zu leistende Beiträge zu den Kosten der Erwerbung und Herstellung der vorgelagerten Verkehrsflächen.

Anmerkung der Rangordnung

Der Eigentümer eines Grundstückes kann für die beabsichtigte Veräußerung oder Verpfändung des Grundstückes im Grundbuch die Rangordnung anmerken lassen. Vom dem Gerichtsbeschluss, mit dem die Anmerkung bewilligt wird, darf nur eine Ausfertigung erteilt werden (Rangordnungsbeschluss). Die Anmerkung der Rangordnung verliert ihre Wirksamkeit mit Ablauf eines Jahres nach Ihrer Bewilligung und ist nicht verlängerbar. Die Einverleibung des Eigentums-bzw. .. Pfandrechts im Rang der Anmerkung kann nur von demjenigen beantragt werden, der mit der einverleibungsfähigen Urkunde auch den Rangordnungsbeschluss vorlegt (Absicherung des Käufers bzw. .. Hypothekargläubigers, “Sperre” des Grundbuches).

Annuität

Regelmäßige Rückzahlung (Tilgung) einer Geldschuld, insbesondere Rückzahlungsrate zur Abzahlung eines Darlehens. Die Annuität setzt sich aus einer Kapital-und Zinsenquote zusammen, Wobei die Zinsenquote der Pauschalrate (vom fallenden Kapital berechnet) während des Tilgungszeitraumes sinkt und die Kapitalquote steigt. Die Höhe der Annuität richtet sich nach dem aufgenommenen Darlehensbetrag, der Laufzeit, der Verzinsung und der Zahl der Raten. Die Annuität ist gleich bleibend, solange Zinssatz und Laufzeit unverändert sind.

Anrainer (Nachbar)

Eigentümer einer Liegenschaft, die mit einer anderen zur Bebauung vorgesehenen Liegenschaft in einem solchen räumlichen Naheverhältnis liegt, dass mit der Rückwirkung des geplanten Baues oder seiner Benutzung auf diese Liegenschaft zu rechnen ist; teilweise existieren abweichende Regelungen.

Anwartschaftsvertrag

Mit diesem Vertrag wird das Recht auf den Erwerb (Überlassung in Miete oder Nutzung, Übertragung ins Eigentum) einer bestimmten Wohnung vom Bauträger eingeräumt.

Aufsandungserklärung

Ausdrückliche Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft, dass er der Eintragung (Einverleibung, Verbücherung) eines Rechtes zu Gunsten eines Dritten zustimmt. Es kann zB. der Kauf einer Liegenschaft nur im Grundbuch eingetragen werden, wenn der Verkäufer entweder im Kaufvertrag oder in einer separaten Urkunde erklärt, dass er mit der Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Käufer einverstanden ist.

Aufschließungskosten

Beiträge des Grundeigentümers zu den Kosten der Errichtung der für einen Baugrund notwendigen Ver-und Entsorgungsanlagen einschließlich der Anschlussgebühren (Kanal, Wasserleitung, Elektrizität, Gas …)

Auftragsvergabe

Der Bauherr, der Bauträger oder der Architekt vergeben Aufträge ein einzelne Firmen auf Grund Ihrer Angebote. Im Auftragsschreiben sind Leistungsumfang, Termin und Pönale möglichst genau anzugeben.

Ausschreibung

Die in Einzelteile (Positionen) aufgelöste, Detaillierte Beschreibung von gewünschten Lieferungen und Leistungen mit genauen Angaben über Qualität und Menge. Sie dient zur Einholung von vergleichbaren Angeboten bei mehreren Firmen.

 

Gabriele Wieser Erfolgsimmobilien
Immobilienmaklerin

Zuverlässige Immobilienvermittlung aller Art. Qualität ist Priorität! Erfahren – Persönlich – Unabhängig. Know-How und Insiderin:
A-4300 St. Valentin, Bendikstraße 3/1/52.
Termine jederzeit nach Vereinbarung unter +436645866562.

 

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