Immobilien-ABC
P wie Pool
Parapete
“Brustwehr”, bei Fenstern. Teil der Hauswand zwischen Fensterunterkante und Fußbodenoberkante.
Parifizierung
Nutzwertfestsetzung. Unter der Parifizierung versteht man die anteilsmäßige Begründung von Wohnungs-Eigentum im Grundbuch. Besondere Bedeutung hat die Parifizierung unter anderem bei der nachträglichen Wohnraumbeschaffung, zum Beispiel im Züge von Dachgeschoßausbauten.
Parzellierung
Die Parzellierung oder Grundabteilung ist jede Veränderung des Gutbestandes eines Grundbuchkörpers (siehe – Grundbuch) durch Zu-oder Abschreibung von Grundstücken oder Grundstücksteilen, auch jede Verkleinerung oder Vergrößerung. Sie bedarf insbesondere bei der Schaffung oder Veränderung von Bauplätzen der Bewilligung der Baubehörde, die für die Durchführung der Änderung im Grundbuch erforderlich ist.
Penthouse
Im obersten Stock eines mehrgeschoßigen Hauses befindliches Luxusapartment, meist mit Terrasse oder Dachgarten, auch in Duplex-(Maisonette) Bauweise.
Planungskosten
umfassen die Honorare (Gebühren) für Architekt, Statiker und sonstige Planungskonsulenten. Sie werden als Bestandteil der Gesamtbaukosten betrachtet und daher mitgefördert.
Planverfasser
Verfasser der Einreichpläne für das Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung. Das können sein: Architekten, Zivilingenieure / Ziviltechniker, Baumeister sowie zur Planung befugte gemeinnützige Bau-Vereinigungen und Baufirmen.
Prekarium (Bittleihe)
Unentgeltliche Überlassung einer Sache gegen jederzeitigen Widerruf.
Promesse
Zahlungs-, Lieferungs- bzw. Leistungsversprechen, zB. Darlehenspromesse einer Bank.
Provision
Die Provision ist das Entgelt des Immobilienmaklers für seine Vermittlungstätigkeit. Die Provision ist verdient und fällig mit dem durch die Tätigkeit des Immobilienmaklers bewirkten Zustandekommen des Rechtsgeschäftes (Willenseinigung). Siehe weiter Informationen Nebenkosten Miete / Kauf.
Punktation
Konzept über die wesentlichen Punkte eines Vertrages. Haben beide Vertragsteile unterschrieben, dann ist der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen, die Errichtung der förmlichen Urkunde (zB. verbücherungsfähiger Kaufvertrag über ein Grundstück) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Gabriele Wieser Erfolgsimmobilien
Immobilienmaklerin
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