Hauptwohnsitz

15.03.2024: Kaufnebengebühren fallen mit 1. April 2024

ENDLICH DATIERT: Kaufnebengebühren fallen mit 1. April 2024   Die Befreiung von Nebengebühren von Immobilienkäufen gelten für Immobilienkäufe ab 1. April 2024 und Einlangung des Eintragungsantrages ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht bis spätestens 30. Juni 2026. Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr gilt nur bei der Begründung eines Hauptwohnsitzes und bis zu einem...

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