Immobilienkauf

15.03.2024: Kaufnebengebühren fallen mit 1. April 2024

ENDLICH DATIERT: Kaufnebengebühren fallen mit 1. April 2024   Die Befreiung von Nebengebühren von Immobilienkäufen gelten für Immobilienkäufe ab 1. April 2024 und Einlangung des Eintragungsantrages ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht bis spätestens 30. Juni 2026. Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr gilt nur bei der Begründung eines Hauptwohnsitzes und bis zu einem...

Februar 2017: Fragenkatalog/FAQ

7. Februar 2017   Fragenkatalog Fragen und Antworten Immobilien   FAQ   Unzählige Fragen und Antworten zum Thema "Immobilien" wurden im Laufe der vielen Jahre seit meiner Immobilienmaklertätigkeit ausgearbeitet. Je intensiver ich mich mit dem Thema "Fragen und Antworten im Immobilienbereich" beschäftigt habe, umso mehr Fragen und Antworten tauchten auf und gehen bis heute weiterhin...

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